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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig für Hypnose-Praxis-Neckarsulm, vertreten durch Bernhard Krüger) §1 Anwendungsbereich der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hypnose-Praxis- Neckarsulm (im nachfolgenden HPN genannt) vertr. durch Herrn Bernhard Krüger und dem Klienten zum Behandlungsvertrag.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der HPN annimmt und einen Termin vereinbart.

c) Für Termine, die abgesagt werden, muss kein Honorar vergütet werden.

d) Die HPN ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die HPN aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der HPN für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

e) Eine Hypnosesitzung durch die HPN ist prinzipiell nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme einer Beratung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig gesund zu sein.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die HPN erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten, indem es seine Kenntnisse und Fähigkeiten beim Klienten anwendet, Dabei werden in der Regel Methoden zu Grunde gelegt, die schulmedizinisch bisher nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Daher kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die HPN ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der HPN für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 4 Honorierung

a) Die HPN hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Klienten in bar an die HPN, Herrn Bernhard Krüger, gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung nach

§ 7. § 5 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die HPN behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Hypnose und Beratungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

§ 6 Rechnungsstellung

a) Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der HPN , den Namen und die Anschrift des Klienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Gerichtsstand ist Heilbronn

§ Haftung

Der Auftragnehmer Bernhard Krüger haftet trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung der Audios nicht für nachteilige Wirkungen (z. B. schlechtes Abschneiden bei der Prüfung).

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Neckarsulm, den 01.11.2010